LEXMARK SOFTWARE-GEWHRLEISTUNGSERKLRUNG UND -LIZENZVEREINBARUNG SOWIE ZUSTZLICHE LIZENZBESTIMMUNGEN FR SUN MICROSYSTEMS, INC. SOFTWARE

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LIZENZVEREINBARUNG FR DEN DRUCKER
Ich stimme zu, dass dieser patentierte Drucker nur fr die Funktion mit Originalpatronen von Lexmark lizenziert und entwickelt wurde. Ich stimme folgenden Bedingungen zu: (1) ich verwende nur Originalpatronen von Lexmark mit diesem Drucker (ich darf jedoch von Lexmark hergestellte Ersatzpatronen verwenden, die ohne Bedingungen zur einmaligen Verwendung wie in der Lizenzvereinbarung fr Patronen unten beschrieben verkauft werden), und (2) ich gebe diese Lizenzvereinbarung an jeden nachfolgenden Benutzer dieses Druckers weiter. 

LIZENZVEREINBARUNG FR DIE PATRONEN
Ich stimme zu, dass die mit diesem Drucker mitgelieferte(n) patentierte(n) Tintenpatrone(n) auf Grundlage folgender Lizenzvereinbarung verkauft wird (werden):  Die patentierten integrierten Tintenpatronen sind nur zur einmaligen Verwendung lizenziert und knnen nach Abgabe einer bestimmten Tintenmenge nicht mehr verwendet werden.  Eine unterschiedliche Tintenmenge bleibt in der Patrone zurck, wenn diese ausgetauscht werden muss.  Nach der einmaligen Verwendung endet die Lizenz zur Verwendung der Tintenpatrone. Die verwendete Patrone darf nur an Lexmark zur Wiederaufarbeitung, zum Recycling oder Auffllen zurckgegeben werden.  Falls ich knftig eine andere Patrone kaufe, die auf Grundlage der Bestimmungen oben verkauft wird, akzeptiere ich diese Bestimmungen in Bezug auf diese Patrone.  Wenn Sie den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung zur einmaligen Verwendung nicht zustimmen, geben Sie das Produkt in der Originalverpackung an den Hndler zurck, bei dem Sie das Produkt erworben haben.  Eine Ersatzpatrone kann ohne diese Bedingungen unter www.lexmark.com erworben werden.

I. BESCHRNKTE GARANTIE UND LIZENZVEREINBARUNG FR LEXMARK SOFTWARE
Diese Softwarelizenzvereinbarung ("Softwarelizenzvereinbarung") ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine juristische Person) und Lexmark International, Inc. ("Lexmark"). Soweit keine besondere abweichende schriftliche Softwarelizenzvereinbarung zwischen Ihnen und Lexmark oder seinen Zulieferern besteht, die das Lexmark-Produkt oder das Softwareprogramm erfasst, regelt ausschlielich diese Lizenzvereinbarung die Verwendung der Software.  Der Begriff "Softwareprogramm" umfasst maschinenlesbare Anweisungen, audiovisuellen Inhalt (z. B. Bilder und Aufzeichnungen) und damit in Verbindung gebrachte Medien, gedruckte Materialien und elektronische Dokumentationen, unabhngig davon, ob in das Lexmark-Produkt eingebunden, mit dem Lexmark-Produkt vertrieben oder zur Verwendung mit dem Produkt. Davon ausgenommen sind smtliche Software-Programme im Besitz von Sun Microsystems, Inc., die den Additional License Terms fr Sun Microsystems, Inc. Software wie unten erlutert unterliegen.

1. AUSSCHLUSS UND EINSCHRNKUNG DER GARANTIEN.  SOFERN NICHT IN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG ANDERS AUFGEFHRT UND IM VOM GLTIGEN GESETZ ZUGELASSENEN RAHMEN STELLEN LEXMARK UND SEINE HNDLER DAS SOFTWAREPROGRAMM IN DER VORLIEGENDEN FORM OHNE MANGELGEWHR UND AUSDRCKLICHE ODER KONKLUDENTE GARANTIEN BEREIT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF TITEL, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN, MARKTGNGIGKEIT UND EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE AUF VIRENFREIHEIT (IN BEZUG AUF DAS SOFTWAREPROGRAMM).  LEXMARK KANN IM GESETZLICHEN RAHMEN KEINE KOMPONENTE DER IMPLIZIERTEN GARANTIEN DER MARKTGNGIGKEIT ODER EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUSSCHLIESSEN. DAHER BESCHRNKT LEXMARK DIE DAUER DERARTIGER GARANTIEN AUF DEN 90-TGIGEN ZEITRAUM DER AUSDRCKLICHEN BESCHRNKTEN GARANTIE FR SOFTWARE.

       Diese Vereinbarung muss in Zusammenhang mit bestimmten rechtlichen Vorschriften gelesen werden, da diese sich von Zeit zu Zeit ndern knnen. Diese rechtlichen Vorschriften implizieren Garantien oder Bedingungen oder brden Lexmark Verpflichtungen auf, die nicht ausgeschlossen oder gendert werden knnen.  Falls derartige Vorschriften gelten, beschrnkt Lexmark hiermit soweit mglich jegliche Haftung fr Verste gegen diese Vorschriften auf eine der folgenden Optionen:  Bereitstellen von Ersatz des Softwareprogramms oder Erstattung des fr das Softwareprogramm bezahlten Preises.  
       
       Das Softwareprogramm enthlt mglicherweise Internetlinks zu anderen Softwareanwendungen und/oder Internetwebseiten, die von Drittanbietern gehostet und betrieben werden, die nicht in Verbindung zu Lexmark stehen.  Sie erkennen an und stimmen zu, dass Lexmark nicht verantwortlich ist fr die Art des Hostings, der Leistung, des Betriebs, der Wartung oder des Inhalts von derartigen Softwareanwendungen und/oder Internetwebseiten.

2. ANSPRUCHSBESCHRNKUNGEN.  JEGLICHE HAFTBARKEIT VON LEXMARK UNTER DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG IST IM MAXIMAL DURCH GELTENDES RECHT ZULSSIGEN AUSMASS HCHSTENS AUF DEN FR DAS SOFTWAREPROGRAMM BEZAHLTEN PREIS UND FNF US-DOLLAR (ODER DER ENTSPRECHENDE WERT IN EINER LANDESWHRUNG) BESCHRNKT.  IHR EINZIGER ANSPRUCH GEGEN LEXMARK IM FALLE EINER STREITIGKEIT IM RAHMEN DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG BESCHRNKT SICH DARAUF, DASS SIE EINEN DIESER BETRGE ZURCKERHALTEN. BEI BEZAHLUNG DIESES BETRAGS WIRD LEXMARK VON JEGLICHER WEITEREN VERPFLICHTUNG UND HAFTBARKEIT ENTBUNDEN UND ENTLASTET.  

UNTER KEINEN UMSTNDEN SIND LEXMARK, SEINE HNDLER, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKUFER HAFTBAR FR BESONDERE, ZUFLLIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE SCHDEN, FOLGESCHDEN ODER BUSSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER ERTRGE, KAPITALVERLUSTE, UNTERBRECHUNGEN DER VERWENDBARKEIT ODER JEGLICHE VERLUSTE VON, UNGENAUIGKEITEN VON ODER SCHDEN AN DATEN ODER AUFZEICHNUNGEN, ANSPRCHE DRITTER ODER SCHDEN AN TATSCHLICHEM ODER MATERIELLEM EIGENTUM, FEHLENDER DATENSCHUTZ BEDINGT DURCH DIE ODER IN ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER NICHTVERWENDBARKEIT DES SOFTWAREPROGRAMMS ODER IN ANDERWEITIGER VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG), UNGEACHTET DER ART DER FORDERUNG, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRNKT AUF BRUCH DER GARANTIE ODER DES VERTRAGS, UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLSSIGKEIT ODER KAUSALHAFTUNG) UND SOGAR FALLS LEXMARK, SEINEN HNDLERN, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKUFERN DIE MGLICHKEIT SOLCHER SCHDEN BEKANNT WAR ODER FR JEGLICHE ANSPRCHE IHRERSEITS, DIE AUF ANSPRCHEN DRITTER BERUHEN, MIT AUSNAHME DES UMFANGS, IN DEM DIESER AUSSCHLUSS DES SCHADENSERSATZES ALS NICHT GESETZMSSIG FESTGELEGT IST.  DIE OBEN AUFGEFHRTEN BESCHRNKUNGEN GELTEN AUCH, WENN DIE OBEN AUFGEFHRTEN MASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.

3.	GESETZE DER US-AMERIKANISCHEN BUNDESSTAATEN.  Mit dieser beschrnkten Garantie fr Software werden Ihnen spezifische gesetzliche Rechte eingerumt.  Je nach Land verfgen Sie u.U. ber weitere Rechte.  In einigen Lndern sind die Zeitbeschrnkungen fr die konkludente Gewhrleistung oder der Ausschluss bzw. die Beschrnkung von zuflligen Schden oder Folgeschden nicht zulssig. Daher treffen die oben ausgefhrten Beschrnkungen ggf. nicht fr Sie zu.

4.	LIZENZERTEILUNG.  Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschlielich fr den Fall, dass Sie alle Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung einhalten:

a.	Verwendung.  Sie drfen eine (1) Kopie des Softwareprogramms verwenden.  Der Begriff "Verwendung" beinhaltet das Aufbewahren, Laden, Installieren, Ausfhren oder Anzeigen des Softwareprogramms.  Sie drfen die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern aufteilen.  Sie stimmen zu, das Softwareprogramm weder ganz noch teilweise auf eine Weise auszufhren, die das Erscheinungsbild von Marken, Markennamen, Ausstattungsrechten oder Hinweisen auf geistiges Eigentum, die auf dem Computerbildschirm im Allgemeinen bei Verwendung des Softwareprogramms angezeigt werden, auer Kraft setzt, ndert, entfernt, verdeckt, modifiziert oder reduziert.
b.	Kopieren. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschlielich zum Zwecke der Sicherung, Archivierung oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthlt alle Hinweise bezglich des Eigentmers des ursprnglichen Softwareprogramms.  Sie drfen das Softwareprogramm nicht auf ein ffentliches Netzwerk oder ein Hndlernetzwerk kopieren.
c.	Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschlielich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschtzt und in Besitz von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Hndlern.  Lexmark behlt sich alle nicht ausdrcklich in dieser Softwarelizenzvereinbarung gewhrten Rechte vor.
d.	Freeware.  Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung erhalten Sie eine Lizenz fr die Teile des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, das unter ffentlicher Lizenz von Drittanbietern ("Freeware") bereitgestellt wird. Die erhaltene Lizenz unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer eigenstndigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen Lizenzvereinbarung beim Herunterladen oder Installieren.  Ihre Verwendung der Freeware wird gnzlich durch die Bestimmungen und Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.

5.	BERTRAGUNG.  Sie drfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer bertragen.  Bei einer bertragung mssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese Softwarelizenzvereinbarung oder deren Komponenten enthalten sein.  Bei der bertragung darf es sich nicht um eine indirekte bertragung handeln, wie z.B. eine Kommission.  Vor der bertragung muss der Endbenutzer, der das bertragene Softwareprogramm erhlt, allen Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen.  Nach der bertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekndigt.  Sie drfen das Softwareprogramm lediglich im in dieser Softwarelizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren oder zuweisen.

6.	AKTUALISIERUNGEN.  Sie mssen eine Lizenz fr das ursprngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark fr die Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden.  Nach der Aktualisierung drfen Sie das ursprngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage fr die Aktualisierung darstellte.

7.	KEINE VERNDERUNG DER SOFTWARE.  Sie drfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, verndern, rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig bersetzen bzw. andere dabei untersttzen oder es ihnen erleichtern, auer in dem ausdrcklich durch geltendes Gesetz erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilitt, Fehlerkorrektur und Sicherheitsberprfung.  Falls Sie die Rechte dazu besitzen, mssen Sie Lexmark schriftlich ber jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung informieren.  Sie drfen das Softwareprogramm nur entschlsseln, wenn es fr die rechtmige Verwendung des Softwareprogramms erforderlich ist.

8.	ZUSTZLICHE SOFTWARE.  Diese Softwarelizenzvereinbarung gilt fr Aktualisierungen oder Erweiterungen zum ursprnglichen von Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen gemeinsam mit der Aktualisierung oder der Erweiterung bereitstellt.

9.	LAUFZEIT.  Diese Softwarelizenzvereinbarung ist gltig, solange sie nicht gekndigt oder abgelehnt wird.  Sie drfen diese Lizenz jederzeit ablehnen oder kndigen, indem Sie alle Kopien dieses Softwareprogramms sowie alle Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefgte Bestandteile in jeglicher Form oder wie anderweitig hierin beschrieben zerstren.  Lexmark darf die Lizenz kndigen, falls Sie Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung nicht einhalten.  Bei einer derartigen Kndigung stimmen Sie zu, alle Kopien des Softwareprogramms mit allen Modifizierungen, Dokumentationen und zusammengefgten Bestandteilen in jeglicher Form zu zerstren.  

10.	STEUERN.  Sie stimmen zu, dass Sie fr die Bezahlung smtlicher Steuern verantwortlich sind einschlielich, aber nicht beschrnkt auf smtliche Steuern auf Waren, Dienstleistungen und persnliches Eigentum, die aus dieser Softwarelizenzvereinbarung oder der Verwendung dieses Softwareprogramms resultieren.  

11.	HANDLUNGSEINSCHRNKUNG.  Eine sich aus dieser Softwarelizenzvereinbarung ergebende Klage muss von beiden Parteien innerhalb von zwei Jahren nach Klagegrund eingereicht werden, sofern dies nicht nach geltendem Recht anders geregelt ist.  

12.	GELTENDES RECHT.  Diese Softwarelizenzvereinbarung unterliegt deutschem Recht.  Es darf keine Auswahlmglichkeit der gesetzlichen Bestimmungen eines Rechtssystems geben.  Das UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods  CISG) besitzt keine Gltigkeit.

13.	REGIERUNG DER VEREINIGTEN STAATEN - BESCHRNKTE RECHTE.  Das Softwareprogramm wurde vollstndig mit privaten Mitteln entwickelt.  Die Rechte der Regierung der USA zur Verwendung des Softwareprogramms sind in dieser Softwarelizenzvereinbarung festgelegt und werden durch DFARS 252.227-7014 sowie hnliche FAR Bestimmungen (oder entsprechende behrdliche Anordnungen oder Vertragsklauseln) eingeschrnkt.

14.	EINWILLIGUNG ZUR VERWENDUNG VON DATEN.  Sie stimmen zu, dass Lexmark, zugehrige Tochterunternehmen und Bevollmchtigte Daten sammeln und verwenden drfen, die Sie in Zusammenhang mit der Registrierung, Dienstleistungen und Aktualisierungen in Verbindung mit dem Softwareprogramm bereitstellen.  Lexmark erklrt, diese Daten in keiner Form zu verwenden, in der Sie persnlich identifiziert werden knnen, auer es ist zum Bereitstellen derartiger Dienstleistungen erforderlich.

15.	EXPORTBESCHRNKUNGEN.  Sie drfen (a) das Softwareprogramm oder ein direktes Produkt davon nicht unter Missachtung geltender Exportgesetze erwerben, versenden, bertragen bzw. direkt oder indirekt erneut exportieren und (b) die Verwendung des Softwareprogramms nicht zu Zwecken erlauben, die durch solche Exportgesetze verboten sind, einschlielich, aber nicht beschrnkt auf die Verbreitung nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen.

16.	ELEKTRONISCHE VERTRAGSVEREINBARUNG.  Sie und Lexmark einigen sich auf das Treffen dieser Softwarelizenzvereinbarung auf elektronischem Weg.  Dies bedeutet, wenn Sie auf die Schaltflche "Zustimmen" oder "Ich stimme zu" auf dieser Seite klicken, besttigen Sie Ihre Zustimmung zu den Bestimmungen und Bedingungen dieser Softwarelizenzvereinbarung und dass Sie dies mit der Absicht tun, einen Vertrag mit Lexmark zu "unterzeichnen".

17.	FHIGKEIT UND BEFUGNIS ZUM SCHLIESSEN EINES VERTRAGS.  Sie erklren fr den Fall, dass Sie dieser Softwarelizenzvereinbarung zustimmen, dass Sie volljhrig sind und ggf. von Ihrem Arbeitgeber oder Auftraggeber ordnungsgem befugt sind, diesen Vertrag einzugehen.

18.	GESAMTE VEREINBARUNG.  Diese Softwarelizenzvereinbarung (einschlielich smtlicher Anhnge und Ergnzungen zu dieser Softwarelizenzvereinbarung, die im Softwareprogramm enthalten ist) stellt die vollstndige Vereinbarung zwischen Ihnen und Lexmark bezglich des Softwareprogramms dar.  Falls es in dieser Vereinbarung nicht anders vorgesehen ist, ersetzen diese Bestimmungen und Bedingungen alle vorher oder gleichzeitig geschlossenen mndlichen oder schriftlichen Abmachungen, Vorschlge und Darstellungen im Hinblick auf das Softwareprogramm oder andere von dieser Softwarelizenzvereinbarung abgedeckte Themen (auer (a) in Bezug auf Software, die Eigentum von Sun Microsystems, Inc. ist und den Additional License Terms fr Sun Microsystems, Inc. Software wie unten erlutert unterliegt, und (b) wenn diese irrelevanten Bestimmungen den Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung nicht und auch keiner anderen schriftlichen Vereinbarung, die von Ihnen und Lexmark in Bezug auf die Verwendung des Softwareprogramms getroffen wurde, widersprechen).  Die Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung gelten, falls Richtlinien oder Kundenservice-Programme von Lexmark den Bestimmungen dieser Softwarelizenzvereinbarung widersprechen.


II.  ADDITIONAL LICENSE TERMS FOR SUN MICROSYSTEMS, INC. SOFTWARE

In addition to the foregoing, with respect to any Sun Microsystems, Inc. software ("Sun Software") licensed hereunder, the following terms apply:

1. LICENSE RESTRICTIONS.  The Sun Software is licensed to Licensee only under the terms of this Agreement, and Sun reserves all rights not expressly granted to Licensee. Licensee may not use, copy, modify, or transfer the Sun Software, or any copy thereof, except as expressly provided for in this Agreement or by applicable law. Except as otherwise provided by law for purposes of decompilation of the Sun Software solely for inter-operability, error correction or security testing, Licensee may not reverse engineer, disassemble, decompile, or translate the Sun Software, or otherwise attempt to derive the source code of the Sun Software. Licensee may not rent, lease, loan, or sell the Sun Software, or any part of the Software. No right, title, or interest in or to any trademarks, service marks, or trade names of Sun or Sun's licensors is granted hereunder.

2. AIRCRAFT PRODUCT AND NUCLEAR APPLICATIONS RESTRICTION.  Sun Software is not designed or intended for use in on-line control of aircraft, air traffic, aircraft navigation or aircraft communications; or in the design, construction, operation or maintenance of any nuclear facility.  Sun disclaims any express or implied warranty of fitness for such uses. Licensee warrants that it will not use or redistribute the Sun Software for such purposes.

3. NO WARRANTY.  To the full extent permitted by law, the Sun Software is provided to licensee "AS IS". All express or implied conditions, representations, and warranties, including any implied warranty of merchantability, satisfactory quality, fitness for a particular purpose, or non-infringement, are disclaimed, except to the extent that such disclaimers are held to be legally invalid.

4. LIMITATION OF DAMAGES.  To the extent not prohibited by applicable law, Sun's aggregate liability to Licensee or to any third party for claims relating to this agreement, whether for breach or in tort, will be limited to the fees paid by Licensee for Sun Software which is the subject matter of the claims. To the full extent permitted by applicable law, in no event will Sun be liable for any indirect, punitive, special, incidental or consequential damage in connection with or arising out of this Agreement (including loss of business, revenue, profits, use, data or other economic advantage), however it arises, whether for breach or in tort (including, without limitation, negligence), even if Sun has been previously advised of the possibility of such damage. Liability for damages will be limited and excluded, even if any exclusive remedy provided for in this Agreement fails of its essential purpose.

5. GOVERNMENT USER RIGHTS IN DATA: If procured by, or provided to, the U.S. Government, use, duplication, or disclosure of technical data is subject to restrictions as set forth in DFARS 252.227-7013(c) (1) (ii), FAR 52.227-14(g)(2), Rights in Data-General (June 1987); and for computer software and computer software documentation, FAR 52-227-19, Commercial Computer Software-Restricted Rights (June 1987). However, if under DOD, use, duplication, or disclosure of technical data is subject to DFARS 252.227-7015(b), Technical Data-Commercial Items (June 1995); and for computer software and computer software documentation, as specified in the license under which the computer software was procured pursuant to DFARS 227.7202-3(a).  Licensee shall not provide Sun Software nor technical data to any third party, including the U.S. Government, unless such third party accepts the same restrictions. Licensee is responsible for ensuring that proper notice is given to all such third parties and that the Sun Software and technical data are properly marked.

6. EXPORT LAW.  Licensee acknowledges and agrees that the Sun Software and/or technology is subject to the U.S. Export Administration Laws and Regulations. Diversion of such Sun Software and/or technology contrary to U.S. law is prohibited. Licensee agrees that none of the Sun Software and/or technology, nor any direct product therefrom, is being or will be acquired for, shipped, transferred, or reexported, directly or indirectly, to proscribed or embargoed countries or their nationals, nor be used for nuclear activities, chemical biological weapons, or missile projects unless authorized by the U.S. Government. Proscribed countries are set forth in the U.S. Export Administration Regulations. Countries subject to U.S. embargo are: Cuba, Iran, Iraq, Libya, North Korea, Syria, and the Sudan. This list is subject to change without further notice from Sun, and Licensee must comply with the list as it exists in fact. Licensee certifies that it is not on the U.S. Department of Commerce's Denied Persons List or affiliated lists or on the U.S. Department of Treasury's Specially Designated Nationals List.  Licensee agrees to comply strictly with all U.S. export laws and assumes sole responsibility for obtaining licenses to export or re-export as may be required.  Licensee is responsible for complying with any applicable local laws and regulations, including but not limited to, the export and import laws and regulations of other countries.

7. TRADEMARKS AND LOGOS.  This Agreement does not authorize Licensee to use any Sun name, trademark or logo. Licensee acknowledges that Sun owns the Java trademark and all Java-related trademarks, logos and icons including the Coffee Cup and Duke ("Java Marks") and agrees to:  (i) comply with the Java Trademark Guidelines at http://java.sun.com/trademarks.html; (ii) not do anything harmful to or inconsistent with Sun's rights in the Java Marks; and (iii) assist Sun in protecting those rights, including assigning to Sun any rights acquired by Licensee in any Java Mark.

8. TERMINATION.  This Agreement is effective until terminated.  You may terminate this Agreement at any time by destroying all copies of Sun Software.  This Agreement will terminate immediately without notice from Sun if you fail to comply with any provision of this Agreement.  Upon Termination, you must destroy all copies of Sun Software.

9. GOVERNING LAW.  Any action related to the Sun Software will be governed by California law and controlling U.S. federal law.  No choice of law rules of any jurisdiction will apply.

10. SEVERABILITY.  If any provision of this Agreement is held to be unenforceable, This Agreement will remain in effect with the provision omitted, unless omission would frustrate the intent of the parties, in which case this Agreement will immediately terminate.

11. INTEGRATION.  This Agreement is the entire agreement between you and Sun relating to its subject matter.  It supersedes all prior or contemporaneous oral or written communications, proposals, representations and warranties and prevails over any conflicting or additional terms of any quote, order, acknowledgment, or other communication between the parties relating to its subject matter during the term of this Agreement.  No modification of this Agreement will be binding, unless in writing and signed by an authorized representative of each party.

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